Berichte

FWG LDK unterstützt Wünsche der Fröbel-Schule

MIT DEN DRINGEND NOTWENDIGEN BAULICHEN VERäNDERUNGEN AN DER FRöBEL-SCHULE IN WETZLAR-BüBLINGSHAUSEN STEHT EIN WEITERES SCHULISCHES GROßPROJEKT AUF DER AGENDA DES LAHN-DILL-KREISES.

Fraktionsmitglieder der FWG LDK haben sich bei einem Besuch der Fröbelschule ein Bild über den aktuellen Zustand gemacht und mit der Schulleitung über die Wünsche der Schulgemeinschaft gesprochen.

Nachstehend der von FWG -LDK Fraktionsmitglied Dunja Boch zusammengefasste Besuchsbericht:

Mit den dringend notwendigen baulichen Veränderungen an der Fröbel-Schule in Wetzlar-Büblingshausen steht ein weiteres schulisches Großprojekt auf der Agenda des Lahn-Dill-Kreises.

Die in den 80er Jahren gebaute Fröbel-Schule wird trotz den verschiedensten schon durchgeführten Erweiterungen nicht mehr der steigenden Schülerzahl gerecht.

Daher hat sich die Fraktion der Freien Wähler Gemeinschaft des Lahn Dill Kreises vor Ort über die Wünsche der Beteiligten informiert und sich deren Anregungen angenommen.

So soll, neben den bisherigen 12 Fachräumen, wie z.B. Werkräume, Tonraum mit Brennofen, Lehrküche, Aktivitätsraum mit Bällebad oder Airtramp, Dunkelraum, Snoezelraum, Computer- oder Musikraum, noch eine multifunktionale Gymnastikhalle entstehen.

Zusätzlich soll das gesamte bestehende Schulgebäude auf den neuesten Stand gebracht werden.

Ein weiterer Wunsch ist es auch, eine eindeutig räumliche Abtrennung der Berufsorientierungsstufe herbeizuführen. Schon als „räumlicher“ Meilenstein für die Schüler, die dann auf dem Weg zum Erwachsenwerden sind.

Dafür gilt es, ein Ort zu finden, bei dem die Schule nicht aus der Mitte der Stadt herausgenommen wird. Als Lösung bietet sich die Kestner-Schule als geeignetes Objekt für diese Erweiterung an.

Man ist sich daher einig, dass einem Teil der Fröbel-Schule in der Kestner-Schule eine neue Heimat geben werden soll.

Wir, die Freie Wähler Gemeinschaft des Lahn-Dill Kreises, werden diese Lösung selbstverständlich unterstützen.

Wir setzen uns dafür ein, dass nicht nur eine Erweiterung und Sanierung kommt, sondern auch, dass der ausdrückliche Wunsch der Beteiligten nach einer Trennung berücksichtigt wird.