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Finanzielle Hilfen für die Gastronomie ?

IST EINE FINANZIELLE UNTERSTüTZUNG DES LDK FüR DIE GASTRONOMIE MöGLICH?

Während der Pandemie wurde die MWST von 19 % auf 7% herabgesetzt. Die Pandemie ist vorbei. Die MWST wird wieder auf den Ausgangswert zurückgesetzt.

Viele Gastronomen haben diese Erhöhung offensichtlich vorab schon eingepreist. Soweit so gut.

Was möchte nun der Antragsteller mit seiner Aufforderung an den Kreisausschuss, zu prüfen, wie die heimische Gastronomie finanziell unterstützt werden kann.

Wir sagen, er als Antragsteller kann es selbst: Z. B. durch den Besuch eines Restaurants oder der Eckkneipe und der Gabe eines ordentlichen Trinkgelds 

Es ist Immer wieder die gleiche Masche. Man sucht sich ein bundespolitisches Thema, bezieht es auf die kommunale Ebene, in dem Fall den LDK und suggeriert in diesem Fall sogar zweierlei, einmal Bevölkerungsgruppen vermeintlich zu unterstützen, in diesem Fall die Gastronomen und zum anderen, dass der LDK finanzielle Möglichkeiten haben möge, hier zu helfen. Ziel ist aber auch, immer wieder die Regierungsparteien lächerlich zu machen, die ehrenamtlich tätigen KommunalpolitikerInnen hier vor Ort zu provozieren und sich schließlich als unverstandenes Opfer medienwirksam zu prostituieren.

Wie schon gesagt, der Antragsteller sollte lieber Essen  gehen und  ein ordentliches Trinkgeld vor Ort geben. Das ist mehr gearbeitet, als hier wiederum wertvolle Zeit für Themen zu verschwenden, die auf Kreisebene nicht gelöst werden können.