Berichte

Unterkunftskonzept Migranten

DER ANTRAG AUF EINRICHTUNG GRößERER ZENTRALER GEMEINSCHAFTSUNTERKüNFTE IST AUS RECHTSGRüNDEN ABZULEHNEN.

Es verbietet sich jegliche staatlich angeordnete Unterbringung wegen Einschränkung der freiheitlichen Grundrechte.

Christiane Koch-Rein, FWG Kreistagsabgeordnete:

Sie versuchen Ihren Antrag vorsichtig zu formulieren, wenn Sie sagen, man möge Migranten nicht grundsätzlich dezentral unterbringen. Sie meinen aber, man sollte Migranten zentral unterbringen.

Ihr Antrag auf Einrichtung größerer zentraler Gemeinschaftsunterkünfte ist aus Rechtsgründen abzulehnen.

Begründung: Deutschland ist ein freiheitliches Land, das nach seinem Grundgesetz die Menschenwürde in allen Facetten beachtet.

Eine Einschränkung dieser Rechte kommt nur bei Gesetzesverstößen und auf Grund richterlicher Anordnung in Betracht. Abschiebehaft muss von einem Richter angeordnet werden.

Diese Rechte hat jeder in Deutschland lebende Mensch.

Eine zentrale Unterbringung kann aus Rechtsgründen nur vorübergehend organisiert werden für Zuwanderer auf die Dauer des Asylverfahrens. Darüber hinaus verbietet sich jegliche staatlich angeordnete Unterbringung wegen Einschränkung der freiheitlichen Grundrechte.

Vorsorgliche Zwangsunterbringung ist unzulässig und kommt aus Rechtsgründen nicht in Betracht.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eins sagen:

Den Menschen, deren Traum von einem Leben in Deutschland geplatzt ist, sollte man den Abschied durch eine zentrale Unterbringung nicht unnötig schwer machen.

Man sagt: “aus Zimmern werden Zellen“.