Berichte

Förderung in Kindertagespflege

EINE QUALITATIV HOCHWERTIGE UND DIE NACHFRAGE ABDECKENDE KINDERBETREUUNG IST UND BLEIBT FüR UNS SOWOHL SYSTEM- ALS AUCH GESELLSCHAFTSRELEVANT. DIE SATZUNGSäNDERUNG üBER FöRDERUNG DER KINDERTAGESPFLEGE UND üBER DIE ERHEBUNG VON KOSTENBEITRäGEN ERHäLT DESHALB UNSERE ZUSTIMMUNG.

Für uns als FWG ist die Sicherstellung einer guten und verlässlichen Kinderbetreuung im Lahn Dill Kreis eine unserer wichtigsten Aufgaben.

Gudrun Esch, FWG Kreistagsabgeordnete:

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Betreuung unserer Kinder

Vor allem arbeitende Eltern brauchen sie: eine  gute und verlässliche Kinderbetreuung.  Eine qualitativ hochwertige und  die Nachfrage abdeckende Kinderbetreuung ist und bleibt für uns  sowohl system- als auch gesellschaftsrelevant.  

Für uns als FWG  ist deshalb  die Sicherstellung einer solchen Kinderbetreuung  eine unserer wichtigsten Aufgaben. 

Sie muss zudem für die Eltern bezahlbar sein und auch für den Kreis und die Kommunen finanziell leistbar.  Die in der Kinderbetreuung arbeitenden Menschen  müssen dafür eine gerechte und angemessene Bezahlung erhalten. 

Das Land Hessen tut sich bisher immer noch sehr schwer, in diese notwendige  Aufgabe deutlich mehr zu investieren. Die Befreiung  von Kindergartengebühren  für 6 Std pro Tag für Kinder ab 3 Jahren ist zwar ein erster Schritt aber bei weitem nicht ausreichend.  Bund und Länder haben eine Betreuungsgarantie für alle Kinder ab dem 1. Bis zum3. Lebensjahr gegeben.  Die Hauptlast der finanziellen Umsetzung tragen aber nach wie vor die Kommunen und die Eltern. Auch hier gilt, Herr Irmer, wie Sie es vorhin schon gesagt haben: „Wer bestellt, der bezahlt“.

Ein Standbein der Kinderbetreuung sind die Tagespflegepersonen mit einer entsprechenden Qualifizierung. Sie schaffen ein wichtig zusätzliches Angebot, um die große Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen abdecken zu können.

Aufgrund neuer rechtlicher Bestimmungen ist nun die Anpassung der Satzung notwendig geworden. Zudem ist mit der Aufnahme von Ausführungsrichtlinien ein Werkzeug integriert worden, um deutlich flexibler und damit individueller auf sachliche Notwendigkeiten im Rahmen der Satzung reagieren zu können. 

Die Gründe für die Satzungsanpassung sind in der letzten Ausschusssitzung ausführlich und nachvollziehbar dargelegt worden. Ihr wurde einstimmig zugestimmt. 

FWG stimmt für die Aktualisierung der Satzung des LDK über die Förderung der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen