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FWG-Lahn-Dill nimmt zum Nachtragshaushalt des LDK Stellung

FWG-LDK FRAKTIONSVORSITZENDER JöRG LUDWIG HEBT VORTEILE DES DOPPELHAUSHALTES HERVOR.

Alles Notwendige und Machbare ist in diesem Nachtragshaushalt eingebracht.

Die Stellungnahme von Jörg Ludwig:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren!

Viele in diesem Haus haben die Angewohnheit Erwartungen bei den Bürgern des Lahn-Dill Kreises
zu wecken, die nicht erfüllt werden können. Angefangen von Eu-Recht, Bundes oder Landesrecht
ist hier alles dabei.
Heute geht es hier nur um den Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 und zwar nur des Lahn-
Kreises!
Hervorheben möchte ich, wie richtig und wichtig es aus Sicht der FWG Fraktion war, einen
Doppelhaushalt zu beschließen.
Alleine die Preissteigerungen in der letzten Zeit, hätten im Falle eines Einzelhaushaltes wesentlich
stärker zu Buche geschlagen, da entsprechende Aufträge erst nach der Genehmigung durch die
Aufsichtsbehörde hätten erteilt werden können. Das Gute ist daher, dass nur wenige
Anpassungen erforderlich sind auf die ich im Einzelnen nicht eingehen möchte.
Besonders positiv stechen hier die um fast 800.000 € geringere Umlage für den
Landeswohlfahrtsverband hervor. Als Mitglied der Verbandversammlung des LWV kann ich hier
versichern, dass der Verband mit den Geldern sehr bewußt umgeht und es sich mitnichten um ein
schwarzes Loch handelt, in dem 2 Milliarden € verschwinden. Grund hierfür ist das insgesamt
höhere Steueraufkommen nicht zuletzt die Fa. Biontec.
In diesem Zusammenhang steht auch die Möglichkeit für uns zur Senkung der Kreisumlage.
Hier sind wir allerdings nicht der Auffassung die Umlage noch weiter zu senken, da man auch die
Auswirkung für die Folgejahre berücksichtigen muss.
Die FWG bedankt sich bei allen, die bei der Aufstellung des Entwurfes des Nachtragshaushaltes
für das 2023 mitgewirkt haben.
Er beinhaltet alles Notwendige und Machbare um die weitere positive Entwicklung des Lahn-Dill
Kreises sicherzustellen.
Die FWG wird der Vorlage zustimmen.

Anmerkung der FWG Lahn-Dill: Die Ausführungen von Jörg Ludwig zum Nachtragshaushalt (siehe oben) fanden in dem WNZ Artikel vom 19.05.23 leider keine Erwähnung.

siehe WNZ Artikel vom 19.05.23